Allgemeine Geschätsbedingungen

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Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
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Die Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und Glas ab Weingut. Unser Angebot ist im Bezug auf Preis, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Sollte bei Auftragserteilung eine der gewünschten Sorten vergriffen sein, so erlauben wir uns, einen preislich und geschmacklich ähnlichen Wein zu liefern.


Versand
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Die angegebenen Preise sind Selbst-Abholer-Preise ab Winzerhof.
Post-, Spedition- und Bahnversand geht auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
Der Versand erfolgt nur innerhalb Deutschlands, außer Inseln.
Für Verschicken mit Paketdienst (Verpackung und Versand) kalkulieren wir:
6er Kartons (Verpackung und Versand): 5,50 Euro
12er Kartons (Verpackung und Versand): 8,00 Euro
15er Kartons (Verpackung und Versand): 8,50 Euro
Jeder Karton kann individuell zusammengestellt werden.
Bei 60 bis 100 Flaschen (Verpackung und Versand) pauschal: 35,00 Euro
Größere Mengen auf Anfrage.

Zahlung
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Den Rechnungsbetrag bitten wir nach Erhalt der Ware netto ohne Abzug zu zahlen,
da unsere Preise exakt kalkuliert sind. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt der
Wein unser Eigentum.
Erfüllungsort und Gerichtsstand: Bockenheim bzw. Grünstadt

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir bei Neukunden die erste Bestellung nur gegen Vorauskasse ausliefern.

Bankkonto:
Volksbank Speyer-Neustadt-Hockenheim eG.
BLZ: 547 900 00
Konto-Nr.: 5 665

Widerrufs- und Rückgaberecht (§ 355 ff BGB)
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§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen:

(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.

(3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist.

§ 356 Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen:

(1) Das Widerrufsrecht nach § 355 kann, soweit dies ausdrücklich durch Gesetz zugelassen ist, beim Vertragsschluss auf Grund eines Verkaufsprospekts im Vertrag durch ein uneingeschränktes Rückgaberecht ersetzt werden. Voraussetzung ist, dass im Verkaufsprospekt eine deutlich gestaltete Belehrung über das Rückgaberecht enthalten ist, der Verbraucher den Verkaufsprospekt in Abwesenheit des Unternehmers eingehend zur Kenntnis nehmen konnte und dem Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger das Rückgaberecht in Textform eingeräumt wird.

(2) Das Rückgaberecht kann innerhalb der Widerrufsfrist, die jedoch nicht vor Erhalt der Sache beginnt, und nur durch Rücksendung der Sache oder, wenn die Sache nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden. § 355 Abs. 1 Satz 2 findet entsprechende Anwendung.